Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion und Bezirksausschüsse 7 und 19 auf "Einheitliche Lärmgrenzwerte für Bundesautobahnen" und damit keine Schlechterstellung von Anwohnern an Bestandsautobahnen wurde mehrheitlich abgelehnt. Grundlage der Abstimmung im Stadtrat war die Vorlage des Referats für Gesundheit und Umwelt, die lediglich Stellungnahmen verschiedener Referate zur rechtlichen Grundlage und der finanziellen Auswirkung, nicht aber eine Stellungnahme über Lösungsmöglichkeiten für den Schutz der Gesundheit der Anwohner enthält.