Bis zum Bau der Einhausung wollen wir aber noch folgendes erreichen:
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Tempolimit 60 km/h auf der A 96 im gesamten Stadtbereich:
Begründung: Auszug aus dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 2.2.2007:“ Auf bestehenden Straßen können auch heute schon die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Lärmsituation durch Geschwindigkeitsregelungen verbessern; die StVO in Verbindung mit der „Lärmschutz-Richtlinie Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet eine geeignete Rechtsgrundlage für einen solchen Lärmschutz ohne bauliche Maßnahmen.“ http://www.bmvbs.de/Anlage/original_985822/Nationales-Verkehrslaermschutz-paket.pdf
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Permanente Geschwindigkeitskontrollen
Begründung: die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht eingehalten,
Einnahmen könnten für die Investition von neuen Dauerzählstellen verwendet werden -
Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten (u. a. Lärmvorsorge oder Lärmsanierung?)
Film zur Geschwindigkeitsmessung A96 Autor: J. Weckerle 2007:
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Lärmvorsorge oder Lärmsanierung, warum überhaupt Unterscheidung?
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Gesundheitliche Auswirkungen
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Kumulation von Lärmquellen
- Einrichtung von Dauerzählstellen
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Installation von Messgeräten für Feinstaubbelastung
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Prüfung und Kontrolle der Datenerhebung der Autobahndirektion Südbayern
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Überprüfen des LKW-Transit-Verbots
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Unsere Ziele, Aufgaben und Forderungen bei Ministerien und zuständigen Behörden vorstellen
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Aktive Mitarbeit bei der Stadtentwicklungsplanung einfordern