Weitere Aufgaben

Bis zum Bau der Einhausung wollen wir aber noch folgendes erreichen:

  • Tempolimit 60 km/h auf der A 96 im gesamten Stadtbereich:
    Begründung: Auszug aus dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 2.2.2007:“ Auf bestehenden Straßen können auch heute schon die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Lärmsituation durch Geschwindigkeitsregelungen verbessern; die StVO in Verbindung mit der „Lärmschutz-Richtlinie Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet eine geeignete Rechtsgrundlage für einen solchen Lärmschutz ohne bauliche Maßnahmen.“ http://www.bmvbs.de/Anlage/original_985822/Nationales-Verkehrslaermschutz-paket.pdf

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A96
  • Permanente Geschwindigkeitskontrollen
    Begründung: die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht eingehalten,
    Einnahmen könnten für die Investition von neuen Dauerzählstellen verwendet werden
  • Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten (u. a. Lärmvorsorge oder Lärmsanierung?)
    Film zur Geschwindigkeitsmessung A96 Autor: J. Weckerle 2007:

 

  • Lärmvorsorge oder Lärmsanierung, warum überhaupt Unterscheidung?

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A96
  • Gesundheitliche Auswirkungen
  • Kumulation von Lärmquellen
  • Einrichtung von Dauerzählstellen
  • Installation von Messgeräten für Feinstaubbelastung
  • Prüfung und Kontrolle der Datenerhebung der Autobahndirektion Südbayern
  • Überprüfen des LKW-Transit-Verbots
  • Unsere Ziele, Aufgaben und Forderungen bei Ministerien und zuständigen Behörden vorstellen
  • Aktive Mitarbeit bei der Stadtentwicklungsplanung einfordern













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