20.11.2012 - Spurerweiterung an der Garmischer Straße - Anspruch auf Lärmschutz?

Die Anfrage von Herrn Dr. Bertermann, MdL (FDP) bezüglich der Aufstufung der A 96 zur Autobahn und zur Bau einer 2. Spur vom Luise-Kiesselbachplatz in die A96 vom 28.09.2012 wurde von dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren am 13.11.2011 beantwortet.
Auszug zur Aufstufung:
Die A 96 wurde zum Zeitpunkt der Planfeststellung 1969/70 als B12(neu) gewidmet. Zwischen dem Mittleren Ring (B2 R) in München bis zur Anschlussstelle Oberpfaffenhofen wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in einem Zug zur Bundesautobahn A 96 aufgestuft. Die Aufstufung wurde durch Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12.12.1980 Nr. IID3-9511 n 84/OB im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 1/2 von 1981 veröffentlicht.
Auszug zur Spurerweiterung:
Für den Ausbau des Mittleren Rings am Luise-Kiesselbach-Platz wurde auf Antrag der LHM ein Planfesstellungsverfahren durch die Regierung von Oberbayern durchgeführt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens wurden auch die Lärmschutzansprüche, die durch die Maßnahme ausgelöst werden, abgehandelt. Durch den Ausbau des Mittleren Rings wird die bestehende Auffahrt auf die Bundesautobahn A 96 nicht wesentlich geändert. Die Auffahrt weist derzeit und auch künftig zwei Fahrspuren auf. Es besteht daher im Bereich der A 96 kein Anspruch auf Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge.
Spurerweiterung ja oder nein?

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