Antwort von der Regierung von Oberbayern auf unser Schreiben vom 04.12.08
Auszug:
".....Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung hat auch Bayern nicht festgelegt. Der Vollzug der EG-ULR durch die bayerischen Behörden orientiert sich - gemäß verwaltungsinterner Vorgaben - an sogenannten Lärmbrennpunkten....." und weiter:
"....Bereits im Rahmen der Aufstellung der 1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München haben sich die Polizeipräsidien für München und Oberbayern bereit erklärt, diese im Rahmen vorhandener Ressourcen auch zu überwachen. Wobei aus nachvollziehbaren Gründen eigens zur Erledigung dieser Aufgabe kein zusätzliches Personal eingestellt werden konnte.......